Übersicht der Bewirtschaftungsempfehlungen
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LRT 6440 Brenndolden-Auenwiesen
1. Wechseltrockene Standorte
2. Mäßig wechselfeuchte Standorte
3. Stark wechselfeuchte Standorte
4. Wechselnasse (dauerfeuchte) Standorte
6440 - 1.1
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 1 - Wechseltrockene Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechseltrocken Grundfeuchte: niedrig Wasserstandsdynamik: vom HHW gerade noch erreicht Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Filipendulo vulgaris-Ranunculetum polyanthemiOptimal
Jährlich einschürige Mahd. Der optimale Zeitpunkt ist zum Ähren/Rispenschieben der bestandsbildenden Grasarten (meist Anfang Juni). Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht tiefer als 10 cm betragen. Keine Herbizidanwendung. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen.
Alternativ
Variante 1) Jährliche Hutung mit Schafen im Juni. Bei stärkerem Weiderest wird eine selektive Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung notwendig.
Variante 2) Jährliche Umtriebsweide mit Schafen und Ziegen im Juni in einem Weidegang. Eine solche Umtriebsweide darf höchstens 5 Jahre in Folge mit den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden: Besatzstärke 0,5 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen), Nachtpferch außerhalb der Fläche. Bei stärkerem Weiderest wird eine selektive Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung notwendig.
Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Umtriebsweide fortgesetzt werden kann oder eine Umstellung der Bewirtschaftung auf Mahd erfolgen muss.
Mindestnutzung
Variante 1) Späte einschürige Mahd im Zeitraum Juni / August in mehrjährigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre). Diese Variante darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und ohne aktuelles Gehölzaufkommen (oder Gehölze nur in sehr geringem Umfang) angewendet werden.
Variante 2) Jährliche Mulchmahd Anfang Juni bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und höchstens 5 Jahre in Folge erfolgen. Im Anschluss muss eine Nährstoffe entziehende Bewirtschaftung folgen.
Variante 3) Beweidung wie unten dargestellt, jedoch mit variablem Zeitpunkt zwischen Anfang Juni und Ende August.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: 0 kg/ha
Ziel: Versorgungsstufe maximal im unteren Bereich von B, auch in A übergehend.
Keine Ergänzungsdüngung. Der Ausprägungstyp ist stets sehr ertragsarm. Bei Ergänzungsdüngung P und K droht Überführung in Ausprägungstyp 2.1 oder Glatthaferwiese.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert einen angepassten Bewirtschaftungstermin, der entweder bereits sehr früh Anfang Mai vor der Hauptblütezeit oder spät im August nach der Samenreife der Art liegt.
Rotierende Brachestreifen sind anzustreben, außer bei Vorkommen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und Gehölzen in größerer Menge.
6440 - 1.2
Stand: 28.07.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 1 - Wechseltrockene Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechseltrocken Grundfeuchte: niedrig Wasserstandsdynamik: vom HHW gerade noch erreicht Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Filipendulo vulgaris-Ranunculetum polyanthemi, Dauco carotae-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Jährlich zweischürige Mahd: 1. Schnitt möglichst früh Mitte Mai, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen nach dem 1. Termin.
Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Vollzieht sich nach einiger Zeit eine Entwicklung der Vegetation in Richtung der Standortgruppen 1.1 oder 1.3, sollte die Bewirtschaftung entsprechend der Empfehlungen für diese Standortgruppen fortgesetzt werden.
Alternativ
Mähweide: Mahd zum 1. Termin Mitte Mai, Beweidung zum 2. Termin frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen danach in einem Weidegang. Die Beweidung kann mit Rindern oder Schafen unter den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden:
- Umtriebsweide mit kleinrahmigen Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GVE/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der
Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern (Besatzstärke: 0,3 - 0,6 GV/ha). Bei Bedarf (Aufkommen von Störzeigern) ist eine selektive Nachmahd durchzuführen.
Variante 2) Jährlich einschürige Mahd bis spätestens Anfang Juni.
Variante 3) Mulchmahd Mitte Mai bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und höchstens 2 Jahre in Folge durchgeführt werden. Im Anschluss daran muss eine Nährstoffe entziehende Bewirtschaftung folgen.
Variante 4) Mähweide: 1. Aufwuchs Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Randbedingungen wie unten dargestellt; 2. Aufwuchs Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: Erhalt des Ausprägungstyps (max. Erhaltungszustand B erreichbar): Ergänzungs-düngung P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A.
Entwicklung zu Ausprägungstyp 1.1 oder 1.3: Keine Düngung. Gehaltsklasse kann auf die Versorgungsstufe A absinken, Bestände werden dann sehr ertragsarm.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und Gehölzen in größerer Menge anzulegen.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist möglich und ist zumindest bei größeren Schlägen anzustreben.
6440 - 1.3
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 1 - Wechseltrockene Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechseltrocken Grundfeuchte: niedrig Wasserstandsdynamik: vom HHW gerade noch erreicht Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Filipendulo vulgaris-Ranunculetum polyanthemiOptimal
Jährlich einschürige Mahd. Der optimale Zeitpunkt ist zum Ähren/Rispenschieben der bestandsbildenden Grasarten (meist Anfang Juni). Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht tiefer als 10 cm betragen. Keine Herbizidanwendung. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen.
Alternativ
Variante 1) Jährliche Hutung mit Schafen im Juni. Bei stärkerem Weiderest wird eine selektive Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung notwendig.
Variante 2) Jährliche Umtriebsweide mit Schafen und Ziegen im Juni in einem Weidegang. Eine solche Umtriebsweide darf höchstens 5 Jahre in Folge mit den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden: Besatzstärke 0,5 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen), Nachtpferch außerhalb der Fläche. Bei stärkerem Weiderest wird eine selektive Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung notwendig.
Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Umtriebsweide fortgesetzt werden kann oder eine Umstellung der Bewirtschaftung auf Mahd erfolgen muss.
Mindestnutzung
Variante 1) Späte einschürige Mahd im Zeitraum Juni / August in mehrjährigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre). Diese Variante darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und ohne aktuelles Gehölzaufkommen (oder Gehölze nur in sehr geringem Umfang) angewendet werden.
Variante 2) Jährliche Mulchmahd Anfang Juni bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und höchstens 5 Jahre in Folge erfolgen. Im Anschluss muss eine Nährstoffe entziehende Bewirtschaftung folgen.
Variante 3) Beweidung wie unten dargestellt, jedoch mit variablem Zeitpunkt zwischen Anfang Juni und Ende August.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: 0 kg/ha
Ziel: Versorgungsstufe maximal im unteren Bereich von B, auch in A übergehend.
Keine Ergänzungsdüngung. Der Ausprägungstyp ist stets sehr ertragsarm. Bei Ergänzungsdüngung P und K droht Überführung in Ausprägungstyp 2.1 oder Glatthaferwiese.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert einen angepassten Bewirtschaftungstermin, der entweder bereits sehr früh Anfang Mai vor der Hauptblütezeit oder spät im August nach der Samenreife der Art liegt.
Rotierende Brachestreifen sind anzustreben, außer bei Vorkommen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und Gehölzen in größerer Menge.
6440 - 2.1
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 2 - Mäßig wechselfeuchte Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: mäßig wechselfeucht Grundfeuchte: mittel Wasserstandsdynamik: vom MHW erreicht, sommerlich abtrocknend Überflutungshöhe: regelmäßig über GeländeoberflächePflanzengesellschaft(en)
Sanguisorbo officinalis-Silaetum silai, Dauco carotae-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Jährlich zweischürige Mahd: 1. Schnitt zum Zeitpunkt des Ähren/Rispenschiebens des dominierenden Obergrases, i. d. R. Mitte bis Ende Mai, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen nach dem 1. Termin, spätestens Anfang September. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder ein Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
- Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Mahd zum 1. Termin Mitte Mai, Beweidung zum 2. Termin frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen danach in einem Weidegang. Die Beweidung kann mit Rindern oder Schafen unter den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden:
- Umtriebsweide mit kleinrahmigen Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Variante 2) Dreischürige Mahdnutzung bei entzugsausgleichender Düngung (max. Erhaltungszustand B erreichbar) mit Ruhezeiten zwischen den Mahdterminen von mindestens 8 Wochen. Diese Bewirtschaftungsalternative ist nur auf lehmig-tonigen Standorten, nicht auf ärmeren und sandigen Standorten möglich.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Die Besatzstärke sollte je nach Aufwuchs 0,5 - 0,8 GV/ha betragen, auf ärmeren und sandigeren Standorten 0,3 - 0, 8 GV. Eine Erhöhung der Besatzdichte auf bis zu 1,0 GV/ha während der Vegetationsperiode ist in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Mähweide: 1. Aufwuchs Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen unter den unten dargestellten Randbedingungen. 2. Aufwuchs Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Variante 3) Jährlich einschürige Mahd bis Anfang Juni. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer zweimaligen Bewirtschaftung (optimaler Biomasse- / Nährstoffentzug) erfolgen.
Maximal alle 3 Jahre kann die Mahd- oder Beweidungsbewirtschaftung durch eine Mulchmahd Mitte Mai bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs ersetzt werden. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
(Ausnahme 3-schürige Nutzung als Alternativnutzung: Entzugsausgleichende Düngung nach Bodenanalysen max. 50 kg N/ha im Jahr, max. Erhaltungszustand B erreichbar).
In keinem Fall Düngung mit Gülle oder Jauche.
P/K: Ergänzungsdüngung P und K (insbesondere außerhalb der Überflutungsaue) nach folgender Maßgabe: Anheben von P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A,
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils, Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Keine Düngung auf Flächen mit Vorkommen von Iris sibirica (Absinken des Ertrags)
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. epigejos) und Gehölzen in größerer Menge anzulegen.
Bei Vorkommen von Maculinea wird ein später zweiter Nutzungstermin erst ab Anfang/Mitte September erforderlich.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert einen angepassten Bewirtschaftungstermin, der entweder bereits sehr früh Anfang Mai vor der Hauptblütezeit oder spät im August nach der Samenreife der Art liegt. In manchen Jahren kann auch bei entfallendem 1. Termin nur eine Bewirtschaftung zum spät liegenden 2. Termin erfolgen oder der 2. Termin entfällt nach durchgeführter Bewirtschaftung zum vorgezogenen 1. Termin.
6440 - 2.2
Stand: 28.07.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 2 - Mäßig wechselfeuchte Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: mäßig wechselfeucht Grundfeuchte: mittel Wasserstandsdynamik: vom MHW erreicht, sommerlich abtrocknend Überflutungshöhe: regelmäßig über GeländeoberflächePflanzengesellschaft(en)
Galio molluginis-Alopecuretum pratensis, Sanguisorbo officinalis-Silaetum silaiOptimal
Jährlich zweischürige Mahd (Erhalt des Ausprägungstyps, max. Erhaltungszustand B erreichbar) bzw. dreischürige Mahd (Aushagerung mit Entwicklung zum Ausprägungstyp 2.1 bzw. 3.1). Der 1. Schnitt sollte zum Zeitpunkt des Ähren/Rispenschiebens des dominierenden Obergrases, i. d. R. Mitte Mai, erfolgen. Der 2. Schnitt sollte frühestens 8 Wochen später, der 3. Schnitt frühestens 6 Wochen nach dem 2. Schnitt, jedoch spätestens Anfang September erfolgen. In Flutrinnen ist keine Mahd vor Anfang Juni durchzuführen, ggf. sind dese zum 1. Schnitttermin aussparen. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Wenn sich nach einiger Zeit eine Entwicklung der Vegetation in Richtung der Standortgruppen 2.1 oder 3.1 vollzieht, sollte die Bewirtschaftung entsprechend den Empfehlungen für diese Standortgruppen fortgesetzt werden.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Frühe Mahd zum 1. Termin Mitte Mai. Zum 2. und 3. Termin (zeitliche Vorgaben s. o.) ist jeweils ein Weidegang mit Rindern oder Schafen durchzuführen.
- Umtriebsiebsweide mit Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha jeweils in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GV/ha jeweils in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Variante 2) Dreischürige Mahdnutzung bei entzugsausgleichender Düngung (max. Erhaltungszustand B erreichbar) mit Ruhezeiten zwischen den Mahdterminen von mindestens 8 Wochen.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Dabei ist eine Besatzstärke je nach Aufwuchs von 0,5 - 1,0 GV/ha einzuhalten. Eine Erhöhung der Besatzdichte auf bis zu 1,2 GV/ha während der Vegetationsperiode ist in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Jährlich ein- bis zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt muss bis Ende Mai erfolgen. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer dreimaligen Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug durchgeführt werden.
Variante 3) Mähweide. Der 1. Aufwuchs sollte mit Schafen in Hutung oder Umtriebsweide, (Randbedingungen wie oben dargestellt) beweidet werden. Der 2. und 3. Aufwuchs muss mittels Mahd unter Beräumung des Mahdgutes abgeschöpft werden.
Eine Mulchmahd kann höchstens zum 2. oder 3. Termin bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs erfolgen. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
- Bei Ziel Aushagerung: Keine Düngung. Nach erfolgter Entwicklung in die Ausprägungen 2.1 bzw. 3.1 ggf. Ergänzungsdüngung P und K siehe dort.
Bei Ziel Erhalt des Ausprägungstyps (max. Erhaltungszustand B erreichbar):
Entzugsausgleichende Düngung nach Bodenanalysen max. 50 kg N / ha, insbesondere bei 3-schüriger Nutzung als Alternativnutzung
In keinem Fall Düngung mit Gülle oder Jauche.
Ergänzungsdüngung P und K (insbesondere außerhalb der Überflutungsaue) nach folgender Maßgabe: Anheben von P und K auf Werte im oberen Bereich der Versorgungsstufe B,
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils, Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind in jedem Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungsterminen einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) anzulegen. Auf Flächen mit dem Ziel einer Aushagerung sind Brachstreifen nur bei spezifischer faunistischer Begründung anzulegen.
6440 - 2.3
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 2 - Mäßig wechselfeuchte Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: mäßig wechselfeucht Grundfeuchte: mittel Wasserstandsdynamik: vom MHW erreicht, sommerlich abtrocknend Überflutungshöhe: regelmäßig über GeländeoberflächePflanzengesellschaft(en)
Deschampsion cespitosaeOptimal
Jährlich zweischürige Mahd: 1. Schnitt zum Zeitpunkt des Ähren/Rispenschiebens des dominierenden Obergrases, i. d. R. Mitte bis Ende Mai, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen nach dem 1. Termin, spätestens Anfang September. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder ein Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
- Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Mahd zum 1. Termin Mitte Mai, Beweidung zum 2. Termin frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen danach in einem Weidegang. Die Beweidung kann mit Rindern oder Schafen unter den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden:
- Umtriebsweide mit kleinrahmigen Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Variante 2) Dreischürige Mahdnutzung bei entzugsausgleichender Düngung (max. Erhaltungszustand B erreichbar) mit Ruhezeiten zwischen den Mahdterminen von mindestens 8 Wochen. Diese Bewirtschaftungsalternative ist nur auf lehmig-tonigen Standorten, nicht auf ärmeren und sandigen Standorten möglich.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Die Besatzstärke sollte je nach Aufwuchs 0,5 - 0,8 GV/ha betragen, auf ärmeren und sandigeren Standorten 0,3 - 0, 8 GV. Eine Erhöhung der Besatzdichte auf bis zu 1,0 GV/ha während der Vegetationsperiode ist in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Mähweide: 1. Aufwuchs Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen unter den unten dargestellten Randbedingungen. 2. Aufwuchs Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Variante 3) Jährlich einschürige Mahd bis Anfang Juni. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer zweimaligen Bewirtschaftung (optimaler Biomasse- / Nährstoffentzug) erfolgen.
Maximal alle 3 Jahre kann die Mahd- oder Beweidungsbewirtschaftung durch eine Mulchmahd Mitte Mai bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs ersetzt werden. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
(Ausnahme 3-schürige Nutzung als Alternativnutzung: Entzugsausgleichende Düngung nach Bodenanalysen max. 50 kg N/ha im Jahr, max. Erhaltungszustand B erreichbar).
In keinem Fall Düngung mit Gülle oder Jauche.
P/K: Ergänzungsdüngung P und K (insbesondere außerhalb der Überflutungsaue) nach folgender Maßgabe: Anheben von P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A,
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils, Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Keine Düngung auf Flächen mit Vorkommen von Iris sibirica (Absinken des Ertrags)
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. epigejos) und Gehölzen in größerer Menge anzulegen.
Bei Vorkommen von Maculinea wird ein später zweiter Nutzungstermin erst ab Anfang/Mitte September erforderlich.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert einen angepassten Bewirtschaftungstermin, der entweder bereits sehr früh Anfang Mai vor der Hauptblütezeit oder spät im August nach der Samenreife der Art liegt. In manchen Jahren kann auch bei entfallendem 1. Termin nur eine Bewirtschaftung zum spät liegenden 2. Termin erfolgen oder der 2. Termin entfällt nach durchgeführter Bewirtschaftung zum vorgezogenen 1. Termin.
6440 - 3.1
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 3 - Stark wechselfeuchte Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: stark wechselfeucht Grundfeuchte: hoch Wasserstandsdynamik: auch von niedrigeren HW erreicht, sommerlich frisch-feucht Überflutungshöhe: regelmäßig > 50 cm über GeländePflanzengesellschaft(en)
Cnidio dubii-Deschampsietum cespitosiaeOptimal
Jährlich zweischürige Mahd: 1. Schnitt zum Zeitpunkt des Ähren/Rispenschiebens des dominierenden Obergrases, i. d. R. Mitte bis Ende Mai, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen nach dem 1. Termin, spätestens Anfang September. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder ein Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
- Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Mahd zum 1. Termin Mitte Mai, Beweidung zum 2. Termin frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen danach in einem Weidegang. Die Beweidung kann mit Rindern oder Schafen unter den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden:
- Umtriebsweide mit kleinrahmigen Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Variante 2) Dreischürige Mahdnutzung bei entzugsausgleichender Düngung (max. Erhaltungszustand B erreichbar) mit Ruhezeiten zwischen den Mahdterminen von mindestens 8 Wochen. Diese Bewirtschaftungsalternative ist nur auf lehmig-tonigen Standorten, nicht auf ärmeren und sandigen Standorten möglich.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Die Besatzstärke sollte je nach Aufwuchs 0,5 - 0,8 GV/ha betragen, auf ärmeren und sandigeren Standorten 0,3 - 0, 8 GV. Eine Erhöhung der Besatzdichte auf bis zu 1,0 GV/ha während der Vegetationsperiode ist in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Mähweide: 1. Aufwuchs Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen unter den unten dargestellten Randbedingungen. 2. Aufwuchs Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Variante 3) Jährlich einschürige Mahd bis Anfang Juni. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer zweimaligen Bewirtschaftung (optimaler Biomasse- / Nährstoffentzug) erfolgen.
Maximal alle 3 Jahre kann die Mahd- oder Beweidungsbewirtschaftung durch eine Mulchmahd Mitte Mai bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs ersetzt werden. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
(Ausnahme 3-schürige Nutzung als Alternativnutzung: Entzugsausgleichende Düngung nach Bodenanalysen max. 50 kg N/ha im Jahr, max. Erhaltungszustand B erreichbar).
In keinem Fall Düngung mit Gülle oder Jauche.
P/K: Ergänzungsdüngung P und K (insbesondere außerhalb der Überflutungsaue) nach folgender Maßgabe: Anheben von P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A,
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils, Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Keine Düngung auf Flächen mit Vorkommen von Iris sibirica (Absinken des Ertrags)
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. epigejos) und Gehölzen in größerer Menge anzulegen.
Bei Vorkommen von Maculinea wird ein später zweiter Nutzungstermin erst ab Anfang/Mitte September erforderlich.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert einen angepassten Bewirtschaftungstermin, der entweder bereits sehr früh Anfang Mai vor der Hauptblütezeit oder spät im August nach der Samenreife der Art liegt. In manchen Jahren kann auch bei entfallendem 1. Termin nur eine Bewirtschaftung zum spät liegenden 2. Termin erfolgen oder der 2. Termin entfällt nach durchgeführter Bewirtschaftung zum vorgezogenen 1. Termin.
6440 - 3.2
Stand: 28.07.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 3 - Stark wechselfeuchte Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: stark wechselfeucht Grundfeuchte: hoch Wasserstandsdynamik: auch von niedrigeren HW erreicht, sommerlich frisch-feucht Überflutungshöhe: regelmäßig > 50 cm über GeländePflanzengesellschaft(en)
Sanguisorbo officinalis-Silaetum silai, Cnidio dubii-Deschampsietum cespitosiae, Deschampsion cespitosaeOptimal
Jährlich zweischürige Mahd (Erhalt des Ausprägungstyps, max. Erhaltungszustand B erreichbar) bzw. dreischürige Mahd (Aushagerung mit Entwicklung zum Ausprägungstyp 2.1 bzw. 3.1). Der 1. Schnitt sollte zum Zeitpunkt des Ähren/Rispenschiebens des dominierenden Obergrases, i. d. R. Mitte Mai, erfolgen. Der 2. Schnitt sollte frühestens 8 Wochen später, der 3. Schnitt frühestens 6 Wochen nach dem 2. Schnitt, jedoch spätestens Anfang September erfolgen. In Flutrinnen ist keine Mahd vor Anfang Juni durchzuführen, ggf. sind dese zum 1. Schnitttermin aussparen. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Wenn sich nach einiger Zeit eine Entwicklung der Vegetation in Richtung der Standortgruppen 2.1 oder 3.1 vollzieht, sollte die Bewirtschaftung entsprechend den Empfehlungen für diese Standortgruppen fortgesetzt werden.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Frühe Mahd zum 1. Termin Mitte Mai. Zum 2. und 3. Termin (zeitliche Vorgaben s. o.) ist jeweils ein Weidegang mit Rindern oder Schafen durchzuführen.
- Umtriebsiebsweide mit Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha jeweils in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GV/ha jeweils in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Variante 2) Dreischürige Mahdnutzung bei entzugsausgleichender Düngung (max. Erhaltungszustand B erreichbar) mit Ruhezeiten zwischen den Mahdterminen von mindestens 8 Wochen.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Dabei ist eine Besatzstärke je nach Aufwuchs von 0,5 - 1,0 GV/ha einzuhalten. Eine Erhöhung der Besatzdichte auf bis zu 1,2 GV/ha während der Vegetationsperiode ist in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Jährlich ein- bis zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt muss bis Ende Mai erfolgen. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer dreimaligen Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug durchgeführt werden.
Variante 3) Mähweide. Der 1. Aufwuchs sollte mit Schafen in Hutung oder Umtriebsweide, (Randbedingungen wie oben dargestellt) beweidet werden. Der 2. und 3. Aufwuchs muss mittels Mahd unter Beräumung des Mahdgutes abgeschöpft werden.
Eine Mulchmahd kann höchstens zum 2. oder 3. Termin bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs erfolgen. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
- Bei Ziel Aushagerung: Keine Düngung. Nach erfolgter Entwicklung in die Ausprägungen 2.1 bzw. 3.1 ggf. Ergänzungsdüngung P und K siehe dort.
Bei Ziel Erhalt des Ausprägungstyps (max. Erhaltungszustand B erreichbar):
Entzugsausgleichende Düngung nach Bodenanalysen max. 50 kg N / ha, insbesondere bei 3-schüriger Nutzung als Alternativnutzung
In keinem Fall Düngung mit Gülle oder Jauche.
Ergänzungsdüngung P und K (insbesondere außerhalb der Überflutungsaue) nach folgender Maßgabe: Anheben von P und K auf Werte im oberen Bereich der Versorgungsstufe B,
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils, Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind in jedem Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungsterminen einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) anzulegen. Auf Flächen mit dem Ziel einer Aushagerung sind Brachstreifen nur bei spezifischer faunistischer Begründung anzulegen.
6440 - 3.3
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 3 - Stark wechselfeuchte Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: stark wechselfeucht Grundfeuchte: hoch Wasserstandsdynamik: auch von niedrigeren HW erreicht, sommerlich frisch-feucht Überflutungshöhe: regelmäßig > 50 cm über GeländePflanzengesellschaft(en)
Cnidio dubii-Deschampsietum cespitosiaeOptimal
Jährlich zweischürige Mahd: 1. Schnitt zum Zeitpunkt des Ähren/Rispenschiebens des dominierenden Obergrases, i. d. R. Mitte bis Ende Mai, 2. Schnitt frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen nach dem 1. Termin, spätestens Anfang September. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder ein Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
- Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Mahd zum 1. Termin Mitte Mai, Beweidung zum 2. Termin frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen danach in einem Weidegang. Die Beweidung kann mit Rindern oder Schafen unter den folgenden Randbedingungen durchgeführt werden:
- Umtriebsweide mit kleinrahmigen Rindern, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen).
- Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen, Besatzstärke 1,2 GV/ha in kurzer Umtriebszeit (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Nachtpferch außerhalb der Fläche.
In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchgeführt wird, dass 80 – 85 % der Biomasse abgeweidet werden. Ist dies bei einer Weidegangdauer von max. 4 Wochen nicht möglich ist, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Variante 2) Dreischürige Mahdnutzung bei entzugsausgleichender Düngung (max. Erhaltungszustand B erreichbar) mit Ruhezeiten zwischen den Mahdterminen von mindestens 8 Wochen. Diese Bewirtschaftungsalternative ist nur auf lehmig-tonigen Standorten, nicht auf ärmeren und sandigen Standorten möglich.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit kleinrahmigen Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Die Besatzstärke sollte je nach Aufwuchs 0,5 - 0,8 GV/ha betragen, auf ärmeren und sandigeren Standorten 0,3 - 0, 8 GV. Eine Erhöhung der Besatzdichte auf bis zu 1,0 GV/ha während der Vegetationsperiode ist in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen zu gewährleisten. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Mähweide: 1. Aufwuchs Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen unter den unten dargestellten Randbedingungen. 2. Aufwuchs Mahd mit Beräumung des Mähguts.
Variante 3) Jährlich einschürige Mahd bis Anfang Juni. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer zweimaligen Bewirtschaftung (optimaler Biomasse- / Nährstoffentzug) erfolgen.
Maximal alle 3 Jahre kann die Mahd- oder Beweidungsbewirtschaftung durch eine Mulchmahd Mitte Mai bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs ersetzt werden. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
(Ausnahme 3-schürige Nutzung als Alternativnutzung: Entzugsausgleichende Düngung nach Bodenanalysen max. 50 kg N/ha im Jahr, max. Erhaltungszustand B erreichbar).
In keinem Fall Düngung mit Gülle oder Jauche.
P/K: Ergänzungsdüngung P und K (insbesondere außerhalb der Überflutungsaue) nach folgender Maßgabe: Anheben von P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A,
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils, Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Keine Düngung auf Flächen mit Vorkommen von Iris sibirica (Absinken des Ertrags)
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. epigejos) und Gehölzen in größerer Menge anzulegen.
Bei Vorkommen von Maculinea wird ein später zweiter Nutzungstermin erst ab Anfang/Mitte September erforderlich.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert einen angepassten Bewirtschaftungstermin, der entweder bereits sehr früh Anfang Mai vor der Hauptblütezeit oder spät im August nach der Samenreife der Art liegt. In manchen Jahren kann auch bei entfallendem 1. Termin nur eine Bewirtschaftung zum spät liegenden 2. Termin erfolgen oder der 2. Termin entfällt nach durchgeführter Bewirtschaftung zum vorgezogenen 1. Termin.
6440 - 4.1
Stand: 28.07.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 4 - Wechselnasse (dauerfeuchte) Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechselnass (dauerfeucht) Grundfeuchte: sehr hoch Wasserstandsdynamik: nahe MW bzw. in Senken, sommerlich feucht Überflutungshöhe: regelmäßig > 50 cm über GeländePflanzengesellschaft(en)
Cnidio dubii-Deschampsietum cespitosiae, Phalaridetum arundinacea, Ranunculo rependis-Alopecuretum geniculati, Caricetum gracilisOptimal
Jährlich zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt muss möglichst früh ab Befahrbarkeit der Fläche durchgeführt werden. Der 2. Schnitt soll frühestens nach einer 8, besser 10 wöchigen Nutzungspause, spätestens jedoch Anfang September, erfolgen. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
Bei Mahd unter oberflächennahen Grundwasserbedingungen sollte nach Möglichkeit leichte Technik mit Niederdruckbereifung Verwendung finden. Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Alternativ
Mähweide. Der 1. Nutzungsgang wird durch eine frühe Mahd Mitte Mai realisiert. Der 2. Nutzungsgang erfolgt durch einen Weidegang frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen später in einem Weidegang durch Umtriebsweide mit Rindern. Die Besatzstärke sollte 1,2 – 1,4 GV/ha in kurzer Umtriebszeit betragen (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchzuführen ist, dass 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden. Kann das bei einer Dauer des Weidegangs von max. 4 Wochen nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Die Besatzstärke orientiert sich am Aufwuchs und sollte 0,5 – 1,0 GV/ha betragen. Eine Erhöhung der Besatzdichte während der Vegetationsperiode in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen kann auf bis zu 1,4 GV/ha erfolgen. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Jährlich einschürige Mahd. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer zweimaligen Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug durchgeführt werden.
Variante 3) Mähweide. Der 1. Aufwuchs wird in Umtriebsweide mit Rindern abgeschöpft. Es gelten die oben beschriebenen Rahmenbedingungen. Ein zweiter Nutzungsgang erfolgt durch Mahd unter Beräumung des Mahdguts.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
Keine Düngung in flussnahen Flutmulden und Senken, da Standorte einer natürlichen Nährstoffakkumulation unterliegen.
Auch am Auenrand ist eine Ergänzungsdüngung P und K in der Regel nicht erforderlich, wenn die Fläche vom Hochwasser erreicht wird. Ergänzungsdüngung jedoch ggf. insbesondere außerhalb der Überflutungsaue nach folgender Maßgabe:
Anheben von P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A. Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils,
Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. Urtica dioica) anzulegen.
6440 - 4.2
Stand: 28.07.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 4 - Wechselnasse (dauerfeuchte) Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechselnass (dauerfeucht) Grundfeuchte: hoch Wasserstandsdynamik: Auenrand, bzw. Altaue Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Molinietalia caeruleae, Deschampsion cespitosae, Deschampsion cespitosaeOptimal
Jährlich zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt muss möglichst früh ab Befahrbarkeit der Fläche durchgeführt werden. Der 2. Schnitt soll frühestens nach einer 8, besser 10 wöchigen Nutzungspause, spätestens jedoch Anfang September, erfolgen. Überflutungsbedingte Verschiebungen oder Ausfall von Mahdterminen sind möglich.
Bei Mahd unter oberflächennahen Grundwasserbedingungen sollte nach Möglichkeit leichte Technik mit Niederdruckbereifung Verwendung finden. Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Die Ausnahme bilden hartnäckige, sich trotz selektiver Verdrängungsmahd haltende Bestände von Rumex obtusifolius, R. crispus, Urtica dioica. Diese können durch gezielte Applikation auf Einzelpflanzen bzw. Nester bekämpft werden, wenn Hochwasserfreiheit gewährleistet ist. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen. Die Treibgutberäumung sollte entweder durch Abtransport oder Verbrennen vor Ort realisiert werden. Verboten werden sollte das Verkippen in Mulden und Senken oder in andere empfindliche Bereiche.
Alternativ
Mähweide. Der 1. Nutzungsgang wird durch eine frühe Mahd Mitte Mai realisiert. Der 2. Nutzungsgang erfolgt durch einen Weidegang frühestens 8 Wochen, möglichst erst 10 Wochen später in einem Weidegang durch Umtriebsweide mit Rindern. Die Besatzstärke sollte 1,2 – 1,4 GV/ha in kurzer Umtriebszeit betragen (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). In jedem Fall der Beweidung ist zu beachten, dass der Weidegang so lange durchzuführen ist, dass 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden. Kann das bei einer Dauer des Weidegangs von max. 4 Wochen nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke zu erhöhen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Mindestnutzung
Variante 1) Ganzjahresweide mit Rindern. Diese Bewirtschaftungsform ist nur möglich, wenn im Flächenkontext ausreichend überschwemmungsfreie / -arme Flächen vorhanden sind. Die Besatzstärke orientiert sich am Aufwuchs und sollte 0,5 – 1,0 GV/ha betragen. Eine Erhöhung der Besatzdichte während der Vegetationsperiode in feuchteren Jahren mit stärkeren Aufwüchsen kann auf bis zu 1,4 GV/ha erfolgen. Eine Zufütterung ist zu unterlassen. Ausgenommen sind Extremsituationen im Winter oder bei längerem Flächenentzug durch Hochwasser. Es ist zu gewährleisten, dass durch Abweidung jährlich 80 – 85 % der Biomasse entzogen werden Kann das mit der aktuellen Besatzstärke nicht gewährleistet werden, ist die Besatzstärke entsprechend anzupassen. Bei stärkerem Weiderest (insbesondere bei Aufkommen von Störzeigern) wird eine selektive Nachmahd notwendig.
Variante 2) Jährlich einschürige Mahd. Diese Bewirtschaftungsform darf maximal 5 Jahre in Folge zur Überbrückung von Engpässen einer zweimaligen Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug durchgeführt werden.
Variante 3) Mähweide. Der 1. Aufwuchs wird in Umtriebsweide mit Rindern abgeschöpft. Es gelten die oben beschriebenen Rahmenbedingungen. Ein zweiter Nutzungsgang erfolgt durch Mahd unter Beräumung des Mahdguts.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
Keine Düngung in flussnahen Flutmulden und Senken, da Standorte einer natürlichen Nährstoffakkumulation unterliegen.
Auch am Auenrand ist eine Ergänzungsdüngung P und K in der Regel nicht erforderlich, wenn die Fläche vom Hochwasser erreicht wird. Ergänzungsdüngung jedoch ggf. insbesondere außerhalb der Überflutungsaue nach folgender Maßgabe:
Anheben von P und K auf Werte im unteren Bereich der Versorgungsstufe B bei Übergang der Standorte in Versorgungsstufe A. Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils,
Ausbringen von maximal 12 (P) bzw. 80 (K) kg/ha im Jahr.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden. Hochwasserbedingte Sedimentumlagerungen und Reliefveränderungen sollen in der Regel zugelassen und nicht durch Einebnung aufgehoben werden.
Eine Staffelmahd mit zeitlich versetzter Bewirtschaftung (ca. 2 Wochen) auf Teilflächen ist anzustreben, insbesondere bei größeren Schlägen.
Rotierende Brachestreifen / Säume sind im 1. und 2. Aufwuchs anzustreben. Diese sind in den jeweils anderen Bewirtschaftungstermin einzubeziehen. Die Säume / Brachestreifen sind nicht auf Flächen mit Vorkommen von Störzeigern (z.B. Urtica dioica) anzulegen.
6440 - 4.3
Stand: 04.06.2015
LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen
Standortgruppe 4 - Wechselnasse (dauerfeuchte) Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechselnass (dauerfeucht) Grundfeuchte: hoch Wasserstandsdynamik: Auenrand, bzw. Altaue Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Cnidio dubii-Deschampsietum cespitosiaeOptimal
Jährlich einschürige Mahd. Der Schnittzeitpunkt variiert im Wechsel von „früh“ bis Mitte Juni und „spät“ Mitte September. Bei stärkeren Aufwüchsen und Vorkommen nährstoffanspruchsvollerer Arten in größerer Menge kann auch eine 2. Mahd zum späten Termin erfolgen, die ca. alle 3 Jahre ausgesetzt wird.
Die Schnitthöhe sollte möglichst nicht < 10 cm betragen. Auf eine Herbizidanwendung sollte verzichtet werden. Auf Über- und Nachsaaten sollte verzichtet werden. Werden Saaten notwendig, dürfen diese nicht mit konkurrenzstarken oder gesellschaftsfremden Grasarten (z. B. Lolium spp., Dactylis glomerata, Phleum pratense) erfolgen.
Alternativ
Variante 1) Jährliche Hutung mit Schafen im Juni. Bei stärkerem Weiderest wird eine selektive Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung notwendig.
Variante 2) Jährliche Hutung oder Umtriebsweide mit Schafen und Ziegen in einem Weidegang. Die Beweidung darf höchstens 5 Jahre in Folge stattfinden. Der Weidetermin variiert im Wechsel von „früh“ bis Mitte Juni und „spät“ Mitte September. Die Beweidung wird mit einer
Besatzstärke von 0,5 – 0,8 GV/ha in kurzer Umtriebszeit durchgeführt (Besatzdichte entsprechend der Umtriebszeit festlegen). Der Nachtpferch muss außerhalb der Fläche liegen. Bei stärkerem Weiderest muss eine Nachmahd möglichst unmittelbar im Anschluss an die Beweidung erfolgen. Nach 5 Jahren wird eine Erfolgskontrolle zwingend notwendig um festzustellen, ob der Erhaltungszustand gehalten wird und die Beweidung fortgesetzt werden kann oder eine Bewirtschaftung ausschließlich durch Mahd erfolgen muss.
Mindestnutzung
Variante 1) Einschürige Mahd in einem 2 Jahres-Turnus. Der Schnittzeitpunkt variiert im Wechsel von „früh“ bis Mitte Juni und „spät“ Mitte September. Diese Bewirtschaftung ist nur bei Beständen mit geringen Aufwüchsen und bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und Gehölzaufwuchs aus Brache anzuwenden.
Variante 2) Jährliche Mulchmahd bei gleichmäßiger, möglichst dünner Verteilung des Auswurfs. Der Schnittzeitpunkt variiert im Wechsel von „früh“ bis Mitte Juni und „spät“ Mitte September. Die Mulchmahdbewirtschaftung darf nur bei Fehlen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) durchgeführt werden. Sie dient der Überbrückung von Engpässen einer Bewirtschaftung mit Biomasse- / Nährstoffentzug.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
Keine Düngung. Versorgungsstufe maximal im unteren Bereich von B, auch in Versorgungsstufe A übergehend. Keine Ergänzungsdüngung, der Ausprägungstyp ist stets sehr ertragsarm. Bei Ergänzungsdüngung droht Überführung in Ausprägungstyp 2.1 bzw. 2.2 oder Calthion.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden.
Das Vorkommen Iris sibirica oder Gentiana pneumonanthe erfordert eine Vorverlegung des frühen Bewirtschaftungstermins vor Mitte Mai.
Rotierende Brachestreifen sind anzustreben, außer bei Vorkommen von Störzeigern (z.B. Calamagrostis epigejos) und Gehölzen in größerer Menge.
LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
1. Trocken-frische und mäßig nährstoffreiche Standorte
2. Frische-feuchte und nährstoffreiche Standorte (Arrhenathereten mit Übergängen zu den Molinietalia)
3. (Wechsel)frische-(wechsel)feuchte Standorte (Arrhenatherum-arme bis –freie Bestände)
6510 - 1.1
Stand: 18.08.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 1 - Trocken-frische und mäßig nährstoffreiche Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: mäßig frisch-frischPflanzengesellschaft(en)
Polygalo vulgaris-Festucetum rubrae, Viscario-Festucetum rubrae, Alchemillo vulgaris-Arrhenatheretum elatioris, Rumici acetosellae-Holcetum lanatiOptimal
Die Festuceten sowie das Arrhenatheretum elatioris basenarme Subassoziationsgruppe von Ranunculus bulbosus sollten trotz des geringen Ertrages zweimal jährlich genutzt werden. Der 1. Nutzungsgang sollte durch eine Mahd bis 30. Juni umgesetzt werden, der 2. Schnitt nach einer 8 wöchigen Nutzungspause erfolgen. Optional kann im 2. Nutzungsgang beweidet werden.
Das Rumici acetosellae-Holcetum lanati erfordert einen frühen 1. Schnitt bis 01. Juni. Dadurch wird Holcus lanatus begrenzt. Ein 2. Nutzungsgang kann optional durchgeführt werden.
Alternativ
Es sollte ein zweimaliger Weidegang in an die Mahd angepasste Zeiträume (siehe Optimalvariante) erfolgen. Dabei können Schafe (Hutung) mit einer hohen Besatzdichte in kurzer Zeit oder Rinderextensivrassen (Robustrassen) in Umtriebs- oder Standweide (Besatzstärke 0,3 - 0,5 GVE) zum Einsatz kommen.
Bei großen Weideresten wird ggf. ein Pflegeschnitt, der (jedoch nicht im Polygalo vulgaris–Festucetum rubrae) auch als Mulchschnitt ausgeführt werden kann, notwendig.
Mindestnutzung
Für die Festuceten können zwei Varianten in Betracht gezogen werden.
Variante 1) Einschürige Mahd im 2 jährigen Turnus im Frühsommer (Ende Mai-Mitte Juni).
Variante 2) Jährlich einmalige Beweidung mit Rinderextensivrassen (Robustrassen) oder Schafen. Das Weidemanagement ist von untergeordneter Bedeutung, auch Standweiden sind möglich. Ein Pflegeschnitt ist obligatorisch.
Für das Rumici acetosellae-Holcetum lanati gelten die Empfehlungen der Festuceten entsprechend. Das Weidemanagement unterliegt jedoch keinen besonderen Anforderungen, da Holcus lanatus von den Weidetieren gemieden wird.
Das Arrhenatheretum elatioris basenarme Subassoziationsgruppe von Ranunculus bulbosus erfordert in der Mindestnutzung eine einschürige Mahd.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: 9/60 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
keine
6510 - 1.2
Stand: 04.06.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 1 - Trocken-frische und mäßig nährstoffreiche Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frischPflanzengesellschaft(en)
Festuca rubra-Agrostis capillaris-Gesellschaft (ranglos), Alchemillo vulgaris-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Einschürige Mahd. Der Schnitt sollte ab dem 01.06. durchgeführt werden. Nach einer 8 wöchigen Nutzungspause kann optional ein zweiter Nutzungsgang über eine Beweidung erfolgen.
Alternativ
Variante 1) Zweimaliger Weidegang in an die Mahd angepasste Zeiträume. Damit ist jedoch eine Abnahme der beweidungsempfindlichen Art Arrhenatherum elatius und eine Zunahme von Phleum pratense und Alopecurus pratensis verbunden. Die Beweidung kann mit Rindern oder Schafen erfolgen (Umtrieb oder Hutung, Umtrieb bei Schafen mit Mobilkoppeln). Die Besatzstärke sollte 0,7 GV betragen. Der 1. Weidegang kann ab Mitte Mai erfolgen. Ggf. kann ein Pflegeschnitt (Mulchschnitt) notwendig werden.
Variante 2) Mahd-Weide-Wechselnutzung im jährlichen Turnus.
Mindestnutzung
Variante 1) Einschürige Mahd im 2 Jahres-Turnus. Der Schnitt muss im Frühsommer (Ende Mai-Mitte Juni) erfolgen.
Variante 2) Jährliche einmalige Beweidung mit Rinderextensivrassen oder Schafen. Dabei ist auch die Standweide möglich. Ein Pflegeschnitt ist obligatorisch durchzuführen.
Variante 3) Pflegerotation.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 40 kg/ha
P/K: 12/80 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
keine
6510 - 1.3
Stand: 18.08.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 1 - Trocken-frische und mäßig nährstoffreiche Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: mäßig frischPflanzengesellschaft(en)
Dauco carotae-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Zweimalige Nutzung. Der 1. Schnitt sollte je nach Aufwuchs relativ früh erfolgen (ab 01.06.). Der 2. Nutzungsgang kann durch Mahd oder Beweidung realisiert werden. Bei Mahd sollte der 2. Schnitt nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause (ab 01.08.) durchgeführt werden. Ein Weidegang kann mit Rindern oder Schafen durchgeführt werden.
Alternativ
Variante 1) Frühbeweidung ab Mai mit Rindern in Umtriebsweide oder Schafen in Hutung. Eine anschließende Nachmahd ist obligatorisch als Pflegeschnitt durchzuführen.
Variante 2) 2 maliger Weidegang mit Rindern in an die Mahd angepasste Zeiträume.
Mindestnutzung
Einschürige Mahd. Der Schnitt sollte ab Ende Juni durchgeführt werden.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: 12/80 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Standweide ist auszuschließen.
Ganzjahresbeweidung ist in Erforschung.
6510 - 1.4
Stand: 04.06.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 1 - Trocken-frische und mäßig nährstoffreiche Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: trocken-frischPflanzengesellschaft(en)
Alchemillo vulgaris-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Einschürige Mahd. Der Schnitt sollte ab dem 01.06. durchgeführt werden. Nach einer 8 wöchigen Nutzungspause sollte ein zweiter Nutzungsgang durch einen 2. Schnitt oder über eine Beweidung erfolgen. Der 2. Nutzungsgang
Alternativ
Variante 1) Beweidung mit Rindern oder Schafen in an die Mahd angepasste Zeiträume. Die Beweidung kann in Umtriebsweide (Besatzstärke mind. 0,7 GV) oder in Hutung erfolgen.
Variante 2) Frühbeweidung, gefolgt durch eine Mahd nach kurzer Nutzungspause (ohne Vorgabe eines Zeitraumes, da dieser nicht sehr lang sein muss).
Variante 3) Mahd-Weide-Wechselnutzung im jährlichen Turnus.
Mindestnutzung
Variante 1) Einschürige Mahd in einem 2 Jahres-Turnus. Der Schnitt muss im Frühsommer (Ende Mai-Mitte Juni) erfolgen.
Variante 2) Jährliche einmalige Beweidung mit Rinderextensivrassen oder Schafen. Dabei ist auch die Standweide möglich. Ein Pflegeschnitt ist obligatorisch durchzuführen.
Variante 3) Pflegerotation.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: entzugsorientiert (max. 40 kg/ha )
P/K: 12/60 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzverbot
6510 - 2.1
Stand: 04.06.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Frische-feuchte und nährstoffreiche Standorte (Arrhenathereten mit Übergängen zu den Molinietalia)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frischPflanzengesellschaft(en)
Dauco carotae-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt sollte ab 15.05. erfolgen. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause (ab 15.07.) durchgeführt werden. Optional ist im Spätsommer/Herbst als 3. Nutzungsgang eine Beweidung mit Rindern oder Schafen möglich.
Alternativ
Die Toleranzschwelle liegt bei 3 Nutzungen!
Variante 1) Mähweide: Mahd mit Nachbeweidung. Dabei sind die Nutzungsgänge an den o. g. Mahdterminen zu orientieren.
Variante 2) Mähweide: Frühbeweidung (ab Anfang Mai) mit anschließender Mahd.
Variante 3) Beweidung mit Schafen (Hutung oder Umtrieb in Tageskoppeln) in Anlehnung an die Mahdtermine. Die Besatzstärke sollte je nach Aufwuchs 1-2 GV betragen. Ein Pflegeschnitt ist obligatorisch durchzuführen.
Nicht Mähfähige Standorte:
Beweidung mit Schafen oder Rindern in 2 verlängerten Weidegängen. Eine Entbuschung sollte nach Bedarf erfolgen. Bei der Beweidung von Streuobstwiesen ist für den Baumschutz zu sorgen.
(3 Beweidungsgänge sollten ausgeschlossen werden, da dadurch eine Verschiebung des Artengefüges erreicht wird. Die beweidungsempfindliche Art Arrhenatherum elatius wird durch Phleum pratense und Dactylis glomerata ersetzt.)
Mindestnutzung
Einmalige Beweidung mit Rindern in Umtriebsweide (Standweide ist auszuschließen!). Die Besatzstärke sollte je nach Aufwuchs 1-2 GV betragen. Ein Pflegeschnitt ist obligatorisch durchzuführen.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: 12/80 kg/ha
Düngung-Toleranz
N: 60 kg/ha
P/K: 20/130 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzverbot.
Vorkommen häufig auch unter Streuobstwiesen.
6510 - 2.2
Stand: 04.06.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Frische-feuchte und nährstoffreiche Standorte (Arrhenathereten mit Übergängen zu den Molinietalia)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frisch-wechselfrischPflanzengesellschaft(en)
Dauco carotae-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt sollte ab 15.05. erfolgen. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause (ab 15.07.) durchgeführt werden. Optional ist im Spätsommer/Herbst als 3. Nutzungsgang eine Beweidung mit Rindern oder Schafen möglich.
Alternativ
Die Toleranzschwelle liegt bei 3 Nutzungen!
Variante 1) Mähweide: Mahd mit Nachbeweidung. Dabei sind die Nutzungsgänge an den o. g. Mahdterminen zu orientieren.
Variante 2) Mähweide: Frühbeweidung (ab Anfang Mai) mit anschließender Mahd.
Nicht Mähfähige Standorte:
Beweidung mit Schafen oder Rindern in 2 verlängerten Weidegängen. Eine Entbuschung sollte nach Bedarf erfolgen. Bei der Beweidung von Streuobstwiesen ist für den Baumschutz zu sorgen.
(3 Beweidungsgänge sollten ausgeschlossen werden, da dadurch eine Verschiebung des Artengefüges erreicht wird. Die beweidungsempfindliche Art Arrhenatherum elatius wird durch Phleum pratense und Dactylis glomerata ersetzt.)
Mindestnutzung
Eine zweimalige Nutzung ist für diese ertragreiche Standortgruppe obligatorisch: Einschürige Mahd ab Ende Mai, gefolgt von einem Weidegang (ohne Terminvorgabe).
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: Ziel: Versorgungsstufe B, nach Entzug 12/80 kg/ha
Eine Düngung auf Auenstandorten (Subass. silaetosum) ist nicht erforderlich.
Düngung-Toleranz
N: 60 kg/ha
P/K: 20/130 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzverbot.
Vorkommen häufig auch unter Streuobstwiesen.
Geranium pratense = nicht beweidungsfest. Eine einmaliger Beweidungsgang wird jedoch vertragen.
Bei Vorkommen von Maculinea-Arten (Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge) ist der 2. Schnitt erst im September durchzuführen. Es kann ausreichen, diese Vorgabe auf Randbereiche/Säume zu beschränken.
6510 - 2.3
Stand: 04.06.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Frische-feuchte und nährstoffreiche Standorte (Arrhenathereten mit Übergängen zu den Molinietalia)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frisch-feuchtPflanzengesellschaft(en)
Dauco carotae-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt sollte ab 15.05. erfolgen. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause (ab 15.07.) durchgeführt werden. Optional ist im Spätsommer/Herbst als 3. Nutzungsgang eine Beweidung mit Rindern oder Schafen möglich.
Alternativ
Die Toleranzschwelle liegt bei 3 Nutzungen!
Variante 1) Mähweide: Mahd mit Nachbeweidung. Dabei sind die Nutzungsgänge an den o. g. Mahdterminen zu orientieren.
Variante 2) Mähweide: Frühbeweidung (ab Anfang Mai) mit anschließender Mahd.
Nicht Mähfähige Standorte:
Beweidung mit Schafen oder Rindern in 2 verlängerten Weidegängen. Eine Entbuschung sollte nach Bedarf erfolgen. Bei der Beweidung von Streuobstwiesen ist für den Baumschutz zu sorgen.
(3 Beweidungsgänge sollten ausgeschlossen werden, da dadurch eine Verschiebung des Artengefüges erreicht wird. Die beweidungsempfindliche Art Arrhenatherum elatius wird durch Phleum pratense und Dactylis glomerata ersetzt.)
Ausnahme: Eine Beweidung sollte immer in Kombination mit einer Mahd erfolgen. Die alleinige Beweidung der Standorte führt zu einem Umbau des Pflanzenbestandes hin zum Ranunculo repentis-Deschampsietum caespitosae.
Mindestnutzung
Eine zweimalige Nutzung ist für diese ertragreiche Standortgruppe obligatorisch: Einschürige Mahd ab Ende Mai, gefolgt von einem Weidegang (ohne Terminvorgabe).
Die Beweidung sollte nur zugelassen werden, wenn der Boden ausreichend abgetrocknet ist. Voraussetzung ist zudem eine optimale Weideführung, um Schäden an Boden und Vegetation vorzubeugen.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: Ziel: Versorgungsstufe B, nach Entzug 12/80 kg/ha
Eine Düngung auf Auenstandorten (Subass. silaetosum) ist nicht erforderlich.
Düngung-Toleranz
N: 60 kg/ha
P/K: 20/130 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzverbot.
Wenn die Gefahr der Brachlegung besteht, sollte als Notlösung eine Beweidung zugelassen werden. Als Folge der Beweidung würde der Pflanzenbestand in das Ranunculo repentis-Deschampsietum caespitosae (LRT 6440) übergehen.
6510 - 2.4
Stand: 04.06.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Frische-feuchte und nährstoffreiche Standorte (Arrhenathereten mit Übergängen zu den Molinietalia)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frisch-feuchtPflanzengesellschaft(en)
Alchemillo vulgaris-Arrhenatheretum elatiorisOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt sollte ab 15.05. erfolgen. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause (ab 15.07.) durchgeführt werden. Optional ist im Spätsommer/Herbst als 3. Nutzungsgang eine Beweidung mit Rindern oder Schafen möglich.
Aufgrund der hochkollinen – submontanen Lage sind die Nutzungsgänge entsprechend des verzögerten Beginns der Vegetationsperiode zeitlich um 2 Wochen nach hinten zu verlegen. Der 1. Nutzungsgang kann ab 01.07. erfolgen, der 2. Nutzungsgang nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause.
Ein 3. Nutzungsgang durch Beweidung mit Rindern oder Schafen wäre möglich, wird aber aufgrund der verkürzten Vegetationsperiode i. d. R. nicht durchgeführt.
Alternativ
Die Toleranzschwelle liegt bei 3 Nutzungen!
Variante 1) Mähweide: Mahd mit Nachbeweidung. Dabei sind die Nutzungsgänge an den o. g. Mahdterminen zu orientieren.
Variante 2) Mähweide: Frühbeweidung (ab Anfang Mai) mit anschließender Mahd.
Nicht Mähfähige Standorte:
Beweidung mit Schafen oder Rindern in 2 verlängerten Weidegängen. Eine Entbuschung sollte nach Bedarf erfolgen. Bei der Beweidung von Streuobstwiesen ist für den Baumschutz zu sorgen.
(3 Beweidungsgänge sollten ausgeschlossen werden, da dadurch eine Verschiebung des Artengefüges erreicht wird. Die beweidungsempfindliche Art Arrhenatherum elatius wird durch Phleum pratense und Dactylis glomerata ersetzt.)
Ausnahme: Die Variante 2) mit Frühbeweidung ist auf Nassstandorten auszuschließen.
Mindestnutzung
Eine zweimalige Nutzung ist für diese ertragreiche Standortgruppe obligatorisch: Einschürige Mahd ab Ende Mai, gefolgt von einem Weidegang (ohne Terminvorgabe).
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: Ziel: Versorgungsstufe B, nach Entzug 12/80 kg/ha
Düngung-Toleranz
N: 60 kg/ha
P/K: 20/130 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzverbot.
Vorkommen auf Streuobstwiesen.
Vorkommen von Orchideenarten (u. a. Dactylorhiza majalis) möglich.
6510 - 3.1
Stand: 18.08.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 3 - (Wechsel)frische-(wechsel)feuchte Standorte (Arrhenatherum-arme bis –freie Bestände)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frisch-feuchtPflanzengesellschaft(en)
Loto uliginosi-Holcetum lanatiOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt kann relativ früh ab dem 01.06. (ab Befahrbarkeit) durchgeführt werden. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause erfolgen. Optional ist ein 3. Nutzungsgang durch eine Nachbeweidung möglich.
Alternativ
Einschürige Mahd (Termin ab 01.06.) mit anschließender Nachbeweidung (obligat).
Mindestnutzung
Jährlich einschürige Mahd ab 01.06.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: standortabhängig, Ziel: Versorgungsstufe B. Die Böden können insbesondere mit K unterversorgt sein.
Düngung-Toleranz
N: 60 kg/ha
P/K: 12/80 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
6510 - 3.2
Stand: 18.08.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 3 - (Wechsel)frische-(wechsel)feuchte Standorte (Arrhenatherum-arme bis –freie Bestände)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechselfrisch Grundfeuchte: mittel Wasserstandsdynamik: vom MHW erreicht, sommerlich abtrocknend Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Galio molluginis-Alopecuretum pratensis, Leucanthemo-Rumicetum thyrsifloriOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt muss zeitig bis spätestens Ende Mai erfolgen. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause erfolgen. Optional kann eine Nachweide erfolgen.
Alternativ
Variante 1) Mähweide: Mahd mit Nachbeweidung. Dabei sind die Nutzungsgänge an den o. g. Mahdterminen zu orientieren.
Variante 2) Mähweide: Frühbeweidung (Auftrieb in Abhängigkeit von der Überflutungsdauer) mit anschließender Mahd.
Mindestnutzung
Jährlich einschürige Mahd. Der Schnittzeitpunkt richtet sich nach dem Aufwuchs, sollte jedoch vor Ende Juni stattfinden. Es muss die größtmögliche Biomassemenge abgeschöpft werden.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 50 kg/ha
P/K: entzugsorientiert mit dem Ziel der Versorgungsstufe B
Zur Herstellung eines ausgewogenen Nährstoffgleichgewichts bei erhöhten standortbedingten N-Gehalten und Rückgang des Kräuteranteils: Ausbringen von maximal 12/80 kg/ha.
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Entwicklung artenarmer Standorte: Zur Aushagerung sehr nährstoffreicher Standorte innerdeichs sollte in den ersten Jahren eine dreischürige Nutzung erfolgen.
6510 - 3.3
Stand: 18.08.2015
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
Standortgruppe 3 - (Wechsel)frische-(wechsel)feuchte Standorte (Arrhenatherum-arme bis –freie Bestände)
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: wechselfeucht Grundfeuchte: hoch Wasserstandsdynamik: außerhalb von Auen Überflutungshöhe: Geländeoberfläche oder nur wenig darüberPflanzengesellschaft(en)
Cnidio dubii-Deschampsietum cespitosiaeOptimal
Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt sollte sehr früh im Zeitraum 15.05. - 01.06. (ab Befahrbarkeit) erfolgen. Der 2. Schnitt sollte erst nach Einhaltung einer 8 wöchigen Nutzungspause durchgeführt werden. Optional ist ein 3. Nutzungsgang durch eine Nachbeweidung möglich.
Alternativ
Zweimalige Nutzung. Die Erstnutzung muss als Schnitt durchgeführt werden. Als 2. Nutzungsgang kann im Vergleich zur Optimalnutzung ein Weidegang erfolgen.
Mindestnutzung
Jährlich einschürige Mahd. Der Schnittzeitpunkt ist so zu wählen, dass ein Maximum an Biomasse abgeschöpft werden kann.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: 0/0 kg/ha (Eine Düngegabe von 10/60 führt zum Übergang in die Standortgruppe 3.2)
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Walzen: Durchführung nur in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Wühlschäden durch Wild) bis Ende März zur Erhaltung der Mahdfähigkeit. Es sollte eine schonende Vorgehensweise zum Erhalt des Mikroreliefs und zur Vermeidung von Bodenverdichtungen angewendet werden. Horstbildungen von Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von ca. 10 cm zugelassen werden. Dafür muss bei der Mahd ggf. eine entsprechend größere Schnitthöhe eingestellt werden.
Bei Dominanzbildung von Deschampsia cespitosa kann ein früher und tiefer Schnitt durchgeführt werden, um die Art zurückzudrängen.
LRT 6520 Berg-Mähwiesen
1. Basenreiche Standorte
2. Basenarme Standorte
6520 - 1.1
Stand: 04.06.2015
LRT 6520 - Berg-Mähwiesen
Standortgruppe 1 - Basenreiche Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: mäßig trocken-frischPflanzengesellschaft(en)
Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentisOptimal
Mähfähige Standorte:
Je nach Aufwuchs und Witterung ein- oder zweischürige Mahd. Bei der einschürigen Mahd ist als 2. Nutzungsgang eine Nachbeweidung mit Rindern (bevorzugt Extensivrassen) oder Schafen möglich. Diese sollte als Umtriebsweide mit hohem Weidedruck (Besatzdichte) oder in lockerem Gehüt durchgeführt werden.
Der 1. Schnitt sollte nicht vor Mitte Juni erfolgen (historisch wurde der 1. Schnitt nicht vor Johanni 24.06. durchgeführt). In trockenen Jahren kann bei Einschnittnutzung ein später Nutzungstermin angesetzt werden. Der 2. Schnitt sollte erst nach einer 8 wöchigen Nutzungspause ab Mitte August erfolgen.
Nicht mähfähige Standorte:
Variante 1) Kurze intensive Beweidung durch Schafhutung.
Variante 2) Schafe in Koppelhaltung als Umtriebsweide. Dabei muss eine kurze intensive Beweidung durch täglicher Wechsel des Weidestandortes mit langen Weidepausen gewährleistet werden. Es wird eine Biomasseabschöpfung von mindestens 70 % notwendig. Die Besatzstärke ist hoch anzusetzen (0,5 – 0,7 GVE).
Alternativ
Mähfähige Standorte:
Mahd-Weide-Wechselnutzung im jährlichen Turnus. Die Beweidung kann mit Rindern (Umtriebsweise) oder Schafen (Umtriebsweide, Hutung) erfolgen.
Nicht mähfähige Standorte:
Auf nicht mähfähigen Standorten kann alternativ zur Beweidung das Brennen angewandt werden. Möglich wird das, da es sich beim Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis um eine lockere und trockene Pflanzengesellschaft mit wenig Untergras handelt. Zudem wird durch Feuer Laserpitium latifolium gefördert. Gebrannt werden sollte im Februar und im Turnus von 4 – 6 Jahren. Die Methode wurde vor 1990 praktiziert.
Mindestnutzung
Mähfähige Standorte:
Variante 1) Schafhutung.
Variante 2) Pflegerotation. Einer Nutzung (Mahd, Mulchen, Beweidung) folgt eine 2 jährige Nutzungspause. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass aufkommender Gehölzaufwuchs durch einen Schnitt unterdrückt wird.
Nicht mähfähige Standorte:
Umtriebsweide mit Rindern. Um die ausreichende Abschöpfung der Biomasse zu gewährleisten, sollte mit einer Besatzstärke von mindestens 0,5 GV beweidet werden. Eine Nachmahd ist fakultativ. Zwingend notwendig ist die Entfernung aufkommender Gehölze.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: Eine Grunddüngung ist tolerabel, aber unrentabel (9/60 kg/ha möglich).
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Auf Standorten mit Orchideenvorkommen (Coeloglossum viride) wirkt sich die Düngung mit Magnesiumkalk günstig aus.
Problematisch ist die zukünftig fortschreitende Verbuschung von Saumstrukturen. Zum Erhalt müssen diese in mehrjährigem Turnus gemäht werden.
6520 - 2.1
Stand: 04.06.2015
LRT 6520 - Berg-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Basenarme Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frischPflanzengesellschaft(en)
Meo-Festucetum rubraeOptimal
Mähfähige Standorte:
Einschürige Mahd. Der Schnitt sollte nicht vor Ende Juni erfolgen. Eine Nachbeweidung im August/September wirkt sich förderlich aus.
Nicht mähfähige Standorte:
Beweidung in Umtriebsweide mit Rinder- oder Schafextensivrassen. Die Besatzstärke sollte dabei mindestens 0,5 GV betragen. Optimal sind 2 Beweidungsgänge mit einer mindestens 6 wöchigen Nutzungspause. Zu beachten ist, dass Meum athamanticum für einige Intensivrassen unverträglich ist. Eine Nachmahd gestörter Bereiche ist zwingend erforderlich.
Alternativ
Mähfähige Standorte:
Variante 1) Mahd-Weide-Wechselnutzung im jährlichen Turnus. Die Beweidung sollte mit Rinder- oder Schafextensivrassen erfolgen. Die Besatzstärke sollte 0,5 GV betragen.
Variante 2) Schafhutung.
Variante 3) Umtriebsweide mit Rinderextensivrassen. Die Besatzstärke sollte 0,5 GV betragen. Eine Nachmahd gestörter Bereiche ist zwingend erforderlich.
Variante 4) Kommt für sehr abgelegener Wiesen als Alternative die Beweidung nicht in Frage, sollte eine einschürige Mahd alle 2 Jahre realisiert werden.
Nicht mähfähige Standorte:
Die Alternativnutzung entspricht der Mindestnutzung.
Mindestnutzung
Mähfähige Standorte:
Variante 1) Pflegerotation; dabei Bewirtschaftung vorzugsweise als Mahd; 3 jähriger Turnus
Variante 2) Umtriebsweide mit Rindern (Extensiv- und Intensivrassen möglich) mit einer geringen Besatzstärke von 0,3 GV. Eine Nachmahd ist obligatorisch.
Nicht mähfähige Standorte:
Variante 1) Standweide mit sehr geringer Besatzdichte von 0,5 GV. Bei geringem Aufwuchs in schlechten Jahren ist die Biomasse ggf. nur 0,3 GV ausreichend.
Variante 2) Brennen. Das Meo-Festucetum rubrae kann nur in trockenen Jahren gebrannt werden. Die Methode wurde bisher nicht praktiziert, da die Bestände in der Regel nicht ausreichend abtrocknen. Eine schädliche Auswirkung ist aber vermutlich nicht zu erwarten.
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: auf mageren, artenreichen Standorten werden bei Grunddüngung konkurrenzarme Arten (z.B. Botrychium, Nardus) zurückgedrängt;
auf reicheren Standorten im Übergang zum Geranio-Trisetetum wirkt sich eine Grunddüngung von 9/60 kg/ha förderlich aus
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha (sonst wird Übergang zum Geranio-Trisetetum eingeleitet)
P/K: siehe Erfordernis
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Arnica montana: Mahd nach der Blüte, keine Kalkung. Die Art ist auf regulär bewirtschafteten Wiesen kaum noch zu erhalten und kommt nahezu ausschließlich auf Pflegeflächen vor, deren Management auf die Ansprüche der Art ausgerichtet ist. Eine Beweidung wirkt sich förderlich aus, da die Art nicht verbissen wird.
Pedicularis sylvatica: Mahd erst ab Ende Juli
Goldener Scheckenfalter (Futterpflanze: Succisa pratensis): Staffelmahd
6520 - 2.2
Stand: 04.06.2015
LRT 6520 - Berg-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Basenarme Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: frisch-feuchtPflanzengesellschaft(en)
Phyteumo-Festucetum rubraeOptimal
Mähfähige Standorte:
Das Phyteumo-Festucetum rubrae wird analog zum Meo-Festucetum rubrae optimal durch eine einschürige Mahd genutzt, wobei der Mahdtermin nicht vor Ende Juni liegen sollte.
Nicht mähfähige Standorte:
Beweidung in Umtriebsweide mit Rinder- oder Schafextensivrassen. Die Besatzstärke sollte dabei mindestens 0,5 GV betragen. Optimal sind 2 Beweidungsgänge mit einer mindestens 6 wöchigen Nutzungspause. Zu beachten ist, dass Meum athamanticum für einige Intensivrassen unverträglich ist. Eine Nachmahd gestörter Bereiche ist zwingend erforderlich.
Alternativ
Mähfähige Standorte:
Variante 1) Einschürige Mahd ohne Nachbeweidung.
Variante 2) Mahd-Weide-Wechselnutzung im jährlichen Turnus. Die Beweidung in jedem 2. Jahr sollte mit Rinder- oder Schafextensivrassen und einer Besatzstärke von 0,5 GV durchgeführt werden.
Variante 3) Schafhutung.
Variante 4) Umtriebsweide mit Rinderextensivrassen. Die Besatzstärke sollte 0,5 GV betragen. Eine Nachmahd gestörter Bereiche ist zwingend erforderlich.
Variante 5) Kommt für sehr abgelegener Wiesen als Alternative die Beweidung nicht in Frage, sollte eine einschürige Mahd alle 2 Jahre realisiert werden.
Nicht mähfähige Standorte:
Brennen. Es kann nur in trockenen Jahren gebrannt werden. Die Methode wurde bisher nicht praktiziert, da die Bestände in der Regel nicht ausreichend abtrocknen. Eine schädliche Auswirkung ist aber vermutlich nicht zu erwarten.
Mindestnutzung
Mähfähige Standorte:
Variante 1) Pflegerotation; dabei Bewirtschaftung vorzugsweise als Mahd; 3 jähriger Turnus
Variante 2) Umtriebsweide mit Rindern (Extensiv- und Intensivrassen möglich) mit einer geringen Besatzstärke von 0,3 GV. Eine Nachmahd ist obligatorisch.
Nicht mähfähige Standorte:
Optimalnutzung = Mindestnutzung
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nicht erforderlich auf mageren, artenreichen Standorten,
auf reicheren Standorten zur Nährstoffabschöpfung 9/60 kg/ha
Düngung-Toleranz
N: 0 kg/ha
P/K: siehe Erfordernis
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Goldener Scheckenfalter (Futterpflanze: Succisa pratensis): Staffelmahd
6520 - 2.3
Stand: 04.06.2015
LRT 6520 - Berg-Mähwiesen
Standortgruppe 2 - Basenarme Standorte
Standortverhältnisse
Wasserhaushalt: (mäßig trocken)-frisch-(feucht)Pflanzengesellschaft(en)
Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentisOptimal
Mähfähige Standorte:
Die Bestände sollten aufgrund der hohen Produktivität zwingend zweimal genutzt werden.
Variante 1) Zweischürige Mahd. Der 1. Schnitt kann ab 15. Juni erfolgen. Der 2. Schnitt darf erst nach einer 8 wöchigen Nutzungspause (ab 15. August) durchgeführt werden. Es kann ggf. mit Schafen nachbeweidet werden.
Variante 2) Einschürige Mahd mit Nachbeweidung (Rinder oder Schafe).
Nicht mähfähige Standorte:
Variante 1) Handmahd.
Variante 2) Beweidung mit Schafen in Hutung. Je nach Aufwuchs sind jährlich 1-2 Beweidungsgänge abzusichern. Die Flächen sollten im ersten Nutzungsgang zeitig im Jahr in engem Gehüt beweidet werden. Diese Variante erreicht wegen des hohen Ertrages der Bestände nur eine optimale Wirkung, wenn die Weideführung auch optimal ist. Häufig wird das jedoch nicht entsprechend realisiert.
Alternativ
Mähfähige Standorte:
Variante 1) Mahd-Weide-Wechselnutzung im jährlichen Turnus mit Schafen oder Rindern. Besatzstärke 1 GVE.
Variante 2) Einschürige Mahd im Juli ohne Nachbeweidung.
Variante 3) Frühbeweidung mit Schafen. In produktiven, trockeneren Jahren sollte ein 2. Nutzungsgang durch Mahd realisiert werden (Anmerkung: Die Frühbeweidung spielt im Harz keine Rolle, wäre aber anwendbar)
Nicht mähfähige Standorte:
Auf nicht zu feuchten Standorten kann eine Umtriebsweide mit Rindern (Extensiv- oder konventionelle Rassen) stattfinden. Die Besatzstärke sollte bei 1 GV liegen. Nasse Bereiche sind auszukoppeln.
Mindestnutzung
Mähfähige Standorte:
Düngung-Erfordernis
N: nicht erforderlich
P/K: nach Bedarf, bei Verarmung an Kräutern ist eine Grunddüngung von 12/80 kg/ha erforderlich
Düngung-Toleranz
N: entzugsorientiert, 40-50 kg/ha
P/K: 18/120 kg/ha
Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten
Das Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis darf nicht gewalzt werden (Walzverbot!). Geranium reagiert dem Walzen gegenüber empfindlich.
Wenn Trollius europaeus auf feuchten Ausprägungen vorkommt, dann sollten die bestandenen Bereiche (Trollius-Inseln) nur alle 2 Jahre gemäht werden. Wir die Nutzung nicht ausgesetzt, persistiert Trollius europaeus zwar, dünnt aber stark aus.
Das Vorkommen von Iris sibirica erfordert eine hohe Schnitthöhe. Alternativ können die Bereiche von der Mahd ausgespart werden. Die Art verträgt keine Beweidung.
Goldener Scheckenfalter (Futterpflanze: Succisa pratensis): Staffelmahd