Mahd

  • 1.1 Technik

    1.1 Technik

    Mahd kann verschiedenen Zwecken gleichzeitig dienen. Sie kann zur Futtergewinnung oder Gewinnung von Einstreu genutzt werden. Gleichzeitig kann eine Aushagerung von Wiesen bewirkt und einer Gehölzsukzession entgegengewirkt werden (BRIEMLE et al. 1991).

    Bei der Auswahl der verschiedenen Mahdtechniken ist zwischen zwei Kategorien zu unterscheiden. Einerseits die Schneidtechnik, wozu Sense, Fingerbalkenmäher und Doppelmessermähwerke gehören und andererseits die Rotationstechnik, welche Trommel-, Scheiben- und Schlegelmähwerk enthält (OPPERMANN & CLAßEN 1998). Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Balkenmähwerke, wie Doppelmessermähwerke, zu empfehlen (OPPERMANN & KRISMANN 2001; ALBERS et al. 1992; OPPERMANN & CLAßEN 1998; CLAßEN et al. 1993). Bei dieser Technik kommt es zu geringen Schädigungen der Flora und der Fauna. Auch im Leistungs- und Kostenvergleich von modernen Doppelmessermähgeräten mit Scheiben- und Trommelmähwerken stehen die Doppelmessermähwerke den Scheibenmähwerken nicht nach (Tabelle 1) (OPPERMANN & CLAßEN 1998). Das Manko, dass Doppelmessermähwerke nicht so robust gegenüber Steinen, Ästen und Erdhügeln sind, hebt sich wieder auf, da jede Landwirtin und jeder Landwirt bestrebt ist, seine Flächen in einem guten Zustand zu erhalten und dort solche Probleme nicht auftreten.

    Tabelle 1: Leistungs- und Kostenvergleich von Modernen Doppelmesser-Mähgeräten mit Scheiben- und Trommelmähwerken (aus OPPERMANN & CLAßEN 1998)
    Flächenleistung:Im Allgemeinen weitgehend gleiche Flächenleistung
    Bei schlechtem Flächenzustand geringere Flächenleistung bei Doppelmesser-Mähgeräten, da empfindlicher
    Kraftbedarf:Doppelmesser 3x geringerer Kraftbedarf als Scheiben- und Trommelmähwerk
    Gewicht:Doppelmesser ca. 2-2,5 x niedriger
    Wartungsaufwand:Doppelmesser-Mähwerk deutlich höher, jedoch durch Wartungs- und Schleifmanagement stark reduzierbar
    Kostenaufwand:Doppelmesser ca. 20-40 % billiger als Scheibenmähwerk und Trommelmähwerk

    Bei der Schnitthöhe gibt es je nach Zielstellung unterschiedliche Meinungen. Die historisch übliche Schnitthöhe in der Landwirtschaft beträgt 5 cm (LÖBBERT 1998). In Bezug auf den Jahresertrag führt ein sehr tiefer erster Schnitt als auch eine verspätete erste Nutzung zu einer Ertragssenkung (VOIGTLÄNDER & JACOB 1987). Aus naturschutzfachlicher Sicht wird eine Schnitthöhe von mindestens 7-8 cm empfohlen (OPPERMANN & CLAßEN 1998). BRIEMLE & ELLENBERG (1994) beschreiben eine Schnitthöhe von 7 cm für die Flora als optimal. Bei Berücksichtigung der Fauna sollte eine Mindestschnitthöhe von 10-12 cm eingehalten werden (OPPERMANN & KRISMANN 2001), wobei die optimalen Schnitthöhen für einzelne Artengruppen variieren: bei den Amphibien sind es mindestens 8 cm, besser 10-12 cm, bei Kleinsäugern wird angenommen, dass eine höhere Schnitthöhe die Verletzungsgefahr verringert, Heuschrecken benötigen beim ersten Schnitt eine Höhe von 5-8 cm, jedoch beim zweiten Schnitt mindestens 10 cm. Dagegen ergaben Untersuchungen von LÖBBERT (1998), dass bei den wirbellosen Tieren eine Schnitthöhe von 5 cm ausreichend ist, da eine Schnitthöhe von 10 cm keinen wesentlichen Schutz mit sich bringt.
    Der ideale Schnittzeitpunkt ist abhängig von der zu mähenden Pflanzengesellschaft (BRIEMLE et al. 1991), außerdem vertragen die auf der Fläche befindlichen Tiergruppen unterschiedliche Schnittzeitpunkte besser bzw. schlechter. Zur Förderung der Artenvielfalt und des Kräuterreichtums sollte bei mesotrophen Grünländern die erste Mahd vor Anfang Juli stattfinden (BRIEMLE 2004). Dagegen ist bei Magerrasen (Ertragserwartung im Durchschnitt unter 35 dt TM/ha) der Schnitt Anfang Juli oder später angebracht.
    Die Fahrgeschwindigkeit sollte bei der Mahd 3 bis 5 km/h nicht überschreiten, um Invertebraten eine Fluchtmöglichkeit zu lassen (LÖBBERT 1998). OPPERMANN & KRISMANN (2001) konnten dagegen aus gesamtfaunistischer Sicht keine Arbeitsgeschwindigkeit empfehlen.
    Die Häufigkeit der Mahd hängt von der Produktivität der Standorte ab. Nährstoffreiche Standorte sollten häufiger gemäht werden als Standorte mit geringerer Produktivität, wo die Mahd eher der Minderung des Gehölzaufwuchses dient (BRIEMLE et al. 1991). KLAPP (1954) warnt aufgrund der Doppelbelastung und aus biologischen Gründen vor einer Schnittvermehrung, vom z. B. Zwei- zum Dreischnitt.

  • 1.2 Auswirkungen

    1.2 Auswirkungen

    • 1.2.1 Boden

      1.2.1 Boden

      Durch Mahd mit anschließendem Abtransport des Schnittgutes können Makronährstoffe (N, P, K) dem Standort entzogen werden (BRIEMLE et al. 1991). Die Aushagerung findet über mehrere Jahre statt, wobei der Entzug auf weniger pruduktiven Flächen schneller einsetzt als auf grundwassernahen, wüchsigen Standorten.

    • 1.2.2 Flora

      1.2.2 Flora

      Arten mit einer bodenblattarmen Wuchsform sind meist schnittempfindlich (VOIGTLÄNDER & JACOB 1987). Rosettenpflanzen und andere Arten, die von der Mahd nicht oder kaum betroffen sind, profitieren hingegen vom Schnitt der Fläche (NOWAK & SCHULZ 2002). Kleinwüchsige und konkurrenzschwache Arten des wüchsigen Grünlands sind auf eine regelmäßige Mahd angewiesen. Nur so können sie neben starkwüchsigen Arten bestehen. Obergräser werden bei Schnitthöhen über 10 cm gefördert. Durch Balkenmähwerke wird die Grasnarbe weniger verletzt als durch Kreiselmäher (NOWAK & SCHULZ 2002).

      Sowohl ein später erster Schnitt (ALBERS et al. 1992; BRIEMLE 2004) als auch eine hohe Schnitthäufigkeit (mehr als drei Schnitte) fördern die Ausbreitung von Obergräsern (NOWAK & SCHULZ 2002). Bei unterschiedlichen Feuchtgrünlandgesellschaften bewirkte eine zweimalige Mahd gegenüber einmaliger Mahd, Beweidung und Brache die vielfältigsten Pflanzenbestände (SCHWARTZE & VOGEL 2012).

      Mahdintensität und -zeitpunkt sind die ausschlaggebendenFaktoren bei der Veränderung der Artenzusammensetzung in Glatthaferwiesen (ŠTÝBNAROVÁ et al. 2010). Eine Reduzierung der Nutzungspausen von ursprünglich 50 zu 30 Tagen bewirkt ein signifikantes Absinken der Artenzahlen (DA RONCH et al. 2010).

    • 1.2.3 Fauna

      1.2.3 Fauna

      Die Bewirtschaftung der Flächen sollte nicht großflächig einheitlich vonstatten gehen, da es zu einer Verarmung der Kleintierwelt führt (BRIEMLE et al. 1991). Bei Wiesenbrütern kann ein falscher Mahdtermin Totalverluste mit sich bringen. Andererseits werden durch die Schaffung günstiger Entwicklungsbedingungen einige Tierarten durch eine Mahd eher gefördert, wie manche Vögel. Zur Abwehr von Kleintieren bei der Mahd sollten die Schlepper und Ladegeräte mit Folien- und Kettenvorhängen ausgestattet werden (OPPERMANN & KRISMANN 2001).

  • 1.3 Mahd des LRT 6440

    1.3 Mahd des LRT 6440

    Bei Brenndolden-Auenwiesen wird eine Schnitthäufigkeit von ein- bis zweimal jährlich bei weniger wüchsigen Beständen und bei wüchsigen zwei- bis dreimal jährlich empfohlen (JÄGER et al. 2002a). Dabei sollte eine Regenerationsphase von 10 Wochen bis zum zweiten Schnitt eingehalten werden (NLWKN 2011). Es sollte eine frühe erste Mahd im Juni oder eventuell schon Mai durchgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt noch viele Arten in der vegetativen Phase sind.

  • 1.4 Mahd des LRT 6510

    1.4 Mahd des LRT 6510

    Wüchsige Glatthaferwiesen werden zwei- bis dreimal pro Jahr gemäht (BRIEMLE et al. 1991; JÄGER et al. 2002b). Charakteristische Arten, wie der namensgebende Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Campanula patula (Wiesen-Glockenblume) oder auch Tragopogon pratensis (Wiesen-Bocksbart), werden bei dreimaliger Mähnutzung im Jahr geschwächt (SPATZ 1994). Bei einer noch häufigeren Nutzung würde der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) sogar ausfallen. Daher werden zur Erhaltung der Glatthaferwiesen zwei Schnitte mit anschließender Entfernung der Mahdguts von der Fläche empfohlen. Die zweischürige Nutzung entspricht jener der klassischen Glatthaferwiese. Zwischen dem ersten Schnitt im Juni und Zweiten im August sollten mindestens 40 Tage liegen (JÄGER et al. 2002b).

  • 1.5 Mahd des LRT 6520

    1.5 Mahd des LRT 6520

    Bei Goldhaferwiesen sollte eine Ein- oder Zweischnittnutzung erfolgen (BRIEMLE et al. 1991; SPATZ 1994; JÄGER & FRANK 2002). WEGENER (1993) sieht für die Harzer Goldhaferwiesen eine einschürige Nutzung als ausreichend an. Eine zweischürige Nutzung sollte lediglich in nährstoffreichen Beständen erfolgen oder dort, wo eine stärkere Düngeweise verfolgt wird (SPATZ 1994). Nach BRIEMLE et al. (1991) ist zur Erhaltung des Artenspektrums eine Mahd im Juni und eine im Herbst angebracht, wobei auf Düngung verzichtet wird.

    Die einmalige Mahd magerer Goldhaferwiesen sollte im Juli stattfinden (SPATZ 1994; DIERSCHKE & PEPPLER-LISBACH 2009). Gegen eine Mahd der Harzer Wiesen vor Mitte Juli sprechen sich BRUEHLHEIDE et al. (1997) aus. WEGENER (1979) empfiehlt zur Förderung von Hochstauden und sonstigen Kräutern eine Mahd nach der Samenreife der Kräuter (Mitte Juli – Ende August). Um einen intensiven Spätsommer- oder Herbstblühaspekt zu erzielen, ist die Nutzung vor der Blüte der Gräser (Ende Mai) geeignet, für die Etablierung grasreicher Bestände mit Herbstblühaspekt der Kräuter eine Mahd nach der Grasblüte im Juni (WEGENER 1979).

    Eine sporadische Nutzung durch Mahd alle zwei oder drei Jahre erhält zumindest über mehrere Jahrzehnte den typischen Artenbestand und die Grünlandstruktur und sichert somit die Artenschutzaspekte (WEGENER & BRUELEHIDE 2000), empfiehlt sich flächendeckend jedoch nicht für einen längeren Zeitraum. Besonders wünschenswert wäre eine zeitlich gestaffelte Mahd der einzelnen Teilflächen (DIERSCHKE & PEPPLER-LISBACH 2009). Alternativ würde auch das Belassen oder eine unregelmäßige Mahd größerer Teilflächen oder Randstreifen eine Bereicherung darstellen.